Teilnahmebedingungen
1. Vertragsgegenstand
bet-at-home.com Ltd. (bet-at-home.com) ist behördlich konzessionierter
Anbieter von Sportwetten nach Fixquotenprinzip unter www.bet-at-home.com.
bet-at-home.com bietet Website Besitzern eine Werbekooperation zu
beiderseitigem Nutzen an. Der Partner verpflichtet sich, die von
bet-at-home.com zur Verfügung gestellten Werbemittel (z.B. Banner, Texte,
Grafiken, Logos) mittels Link auf seiner Website zu platzieren. Im Gegenzug
erhält der Partner von bet-at-home.com eine Provision für durch ihn
neugewonnene Kunden.
2. Rechte und Pflichten des Partners
Der Partner ist bei Zustandekommen des Werbevertrages verpflichtet, den Link
zu bet-at-home.com auf seiner Website, die unter seinem Namen läuft und deren
uneingeschränktes Verfügungsrecht er besitzt, anzubieten. Der Partner ist dazu
verpflichtet, die Links korrekt auf seiner Website einzubauen, um ein korrektes
Tracking der User zu ermöglichen. Partner, die Bürger eines Staates mit
gesetzlichen Beschränkungen oder gar Verboten von Wetten sind, können nicht am
Partnerprogramm partizipieren. bet-at-home.com haftet nicht für die Inhalte der
Website des Users.
3. Rechte und Pflichten von bet-at-home.com
Der Vertrag zwischen bet-at-home.com und dem Partner ist nicht exclusiv und
jederzeit kündbar. bet-at-home.com stellt dem Partner Werbemittel (z.B. Banner,
Texte, Grafiken, Logos) für seine Website zur Verfügung. Die Teilnahme am
Partnerprogramm mit bet-at-home.com ist für den Partner kostenlos. Die Kosten
für die Werbemittel werden zur Gänze von bet-at-home.com getragen.
bet-at-home.com ist es alleine vorbehalten, die Werbemittel zu verändern. Bei
Trackingproblemen haftet bet-at-home.com nicht für den entgangenen Gewinn des
Partners.
4. Vergütung
Ihr Verdienst setzt sich einerseits aus einem Anteil am Rohertrag aus Sportwetten und Casino (Echtgeldspielumsatz abzüglich der Gewinnausschüttung und der Wettgebühren) der durch Sie direkt geworbenen Kunden (1. Stufe), als auch aus den Provisionen von geworbenen Partnern (2. Stufe und 3. Stufe) zusammen. Erträge aus dem Pokernetzwerk werden nicht vergütet.
Die Vergütung der einzelnen Stufen ist wie folgt festgelegt:
1. Stufe: 30 %
2. Stufe: 10 %
3. Stufe: 5 %
Erklärung zu den Stufen:
| 1. Stufe: |
Das sind die Kunden, welche Sie direkt geworben haben. |
| 2. Stufe: |
Das sind diejenigen Kunden, welche sich über einen Partner registrieren, der
durch Sie geworben wurde. |
| 3. Stufe: |
Das sind die Kunden, die über Partner eines Partners geworben wurden, den Sie
geworben haben. |
Die Höhe Ihres aktuellen Verdienstes können Sie jederzeit in der
Statistik abrufen!
5. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungslegung an bet-at-home.com und bei Erreichen von mindestens 50 €. Bitte beachten Sie, dass pro Monat nur eine Auszahlung gebührenfrei ist. Für jede weitere Auszahlung Ihrer Provision im selben Monat werden Ihnen 5,00 EUR Bearbeitungsgebühren verrechnet.
6. Schad und Klagloshaltung
Der Partner hält bet-at-home.com hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter
schad- und klaglos, die auf einer Verletzung von Gewährleistungen des Partners,
von Rechten Dritter oder Gesetz-/Vertragsverletzungen durch den Partner oder
dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen begründet sind und gegen
bet-at-home.com geltend gemacht werden.
7. Vertragsbeginn und Vertragsdauer
Vertragsbeginn erfolgt mit Anmeldung im Partnerprogramm. Der Vertrag ist
beiderseitig jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar.
bet-at-home.com behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser
Vereinbarung jederzeit zu ändern. Der Partner wird per E-Mail über die
Änderungen informiert. Erfolgt keine Kündigung des Vertrages innerhalb einer
Woche ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.
Als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten alle betrieblichen und
organisatorischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nur einem
beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen der jeweiligen
Vertragspartei nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen.
8. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrer Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig
sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der
unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten diejenigen wirksam, welche die
Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sliema. Es gilt ausschließlich
maltesisches Recht.